Geändertes Testverfahren ab 28.02.2022

Cedric Rüppel • 17. Februar 2022

Informationen vom MSB zur Veränderung des Testverfahrens



Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit:

Das über viele Monate an den Grundschulen erfolgreich umgesetzte Lolli-Test-Verfahren musste mit den steigenden Infektionszahlen in der Gesamtbevölkerung Ende Januar verändert werden. Diese Veränderung war anlässlich der Priorisierung in der Test-Auswertung in Folge der neuen Bundestestverordnung sowie von Engpässen bei den auswertenden Laboren in einigen Regionen unausweichlich. Aufgrund der Situation in den Laboren kann nach wie vor nicht verlässlich garantiert werden, dass eine Auflösung positiver PCR-Pooltests zeitnah erfolgt, daher wird das Testverfahren verändert. Begleitend dazu hat das Ministerium für Schule und Bildung für die Grundschulen in der aktuellen Lage der Pandemie ein Entlastungs- und Unterstützungspaket geschnürt. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Die Pandemie ist für die Schulen, die Lehrkräfte, aber vor allen Dingen auch für die Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern eine große Herausforderung seit nunmehr fast zwei Jahren. Im gestrigen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler werden Kinder und Jugendliche explizit genannt und die Notwendigkeit betont, sämtliche Anstrengungen zu unternehmen, die Folgen der Pandemie abzumildern. Nordrhein-Westfalen nimmt diesen Beschluss sehr ernst und setzt erste Maßnahmen auch in den Schulen um. Dazu werden die Testpflicht und das bisherige Testverfahren in den Schulen zur Reduzierung von Unsicherheiten sowie zur Erleichterung aller Beteiligten angepasst. Speziell für die Grundschulen wurde begleitend dazu ein Entlastungs- und Unterstützungspaket geschnürt, da hier die Belastungen der Corona-Pandemie besonders groß und spürbar sind, weil unsere Jüngsten besonders viel Begleitung und Fürsorge benötigen.“

Mit Wirkung zum 28. Februar 2022 wird es Veränderungen bei der Testpflicht und beim Testverfahren für Schülerinnen und Schüler geben. Zudem wurde ein Entlastungs- und Unterstützungspaket für die Grundschulen geschnürt:


1. Aufhebung der Testpflicht für immunisierte Personen

Weiterhin gilt, dass am Unterricht sowie an allen anderen schulischen und außerschulischen Nutzungen in Schulgebäuden nur immunisierte oder getestete Personen (3G-Regelung) teilnehmen dürfen. Ab dem 28. Februar 2022 wird die Testpflicht an allen Schulen, die für immunisierte Personen (also geimpfte oder genesene Personen, dazu zählen Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weitere an Schule Beschäftigte), die aufgrund der Omikron-Welle zum Jahresbeginn eingeführt wurde, wieder aufgehoben. Getestet werden müssen künftig wie in anderen Lebensbereichen auch lediglich diejenigen, die über keinen vollständigen Impfschutz verfügen bzw. nicht genesen sind. Dennoch können auch immunisierte Personen weiterhin freiwillig an den Schultestungen teilnehmen, sofern sie dies wünschen.


2. Verändertes Testverfahren in den Schulen

Das Testverfahren in den Schulen in Nordrhein-Westfalen wird künftig mit Ausnahme der Förderschulen vollständig mit Antigen-Selbsttests durchgeführt: Bei den weiterführenden Schulen bleibt es beim bestehenden Testsystem mit dreimal wöchentlich stattfindenden Antigen-Selbsttests, die in den Schulen vor dem Unterricht durch die Schülerinnen und Schüler selbstständig durchgeführt werden. Für alle Förderschulen, unabhängig von ihrem Förderschwerpunkt, bleibt aufgrund der strukturell höheren Vulnerabilität dieser Schülergruppe das bestehende „Lolli“-PCR-Testsystem in seiner jetzigen Form erhalten.

Nach einer Übergangszeit kommen ab dem 28. Februar 2022 für die Schülerinnen und Schüler der Grundschulen dreimal wöchentlich Antigen-Selbsttests zur Anwendung. Die Testungen auf das Coronavirus finden zur Erleichterung für die Familien und zur Entlastung der Grundschulen nicht in den Schulen statt, sondern zuhause, da es gerade jüngeren Kindern mit Unterstützung der Eltern im häuslichen Umfeld einfacher fällt, die Tests ordnungsgemäß durchzuführen. Die hierfür notwendigen Tests erhalten die Eltern bzw. die Kinder über die Schulen.

Die Schnelltests können zuhause in Ruhe vor dem Gang zur Schule oder schon am Vorabend durchgeführt werden. Die Eltern versichern einmalig schriftlich mit einer Bescheinigung, an dem Testverfahren teilzunehmen und die Tests mit ihren Kindern zuhause durchzuführen.

In begründeten Fällen, bspw. wenn Kinder Symptome aufweisen oder Lehrkräfte davon Kenntnis erhalten, dass Schülerinnen und Schüler die dreimaligen Antigen-Schnelltests nicht oder nur unzureichend durchgeführt haben, können in den Schulen einzelne Kinder verpflichtend nachgetestet werden.

Abweichend von dem beschriebenen Regelfall kann die Schulkonferenz für einzelne oder alle Jahrgangsstufen beschließen, dass die Testungen – wie in den weiterführenden Schulen seit langem praktiziert – vor Unterrichtsbeginn in den Grundschulen durchgeführt werden. Diese Regelung gilt nur im Rahmen der bestehenden Testpflicht und nur für nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler.

Die Schulen in Nordrhein-Westfalen werden auch mit den Veränderungen des strengen Testverfahrens weiterhin engmaschig überwacht. Das Testen bietet allen Beteiligten die Sicherheit, dass mit den Antigen-Schnelltests die Schülerinnen und Schüler direkt identifiziert werden können, die sich mit Corona infiziert haben und zum Testzeitpunkt ansteckend sind. Die Testpflicht für Immunisierte und die zusätzlichen Pooltestungen an den Grundschulen werden abgeschafft. Außerdem werden die Antigen-Schnelltests in den Grundschulen künftig zuhause zusammen mit den Eltern durchgeführt, was dazu führt, dass die Testergebnisse nicht erst am Morgen nach den Testungen in den Schulen vorliegen. Dadurch können die Eltern bei einem positiven Testergebnis rechtzeitig in gewohnter Umgebung unterstützen und weitere notwendige Maßnahmen in die Wege leiten. Jede Phase der Corona-Pandemie verlangt ihre eigenen Beschlüsse und spezifischen Vorkehrungen zu den Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen. Die Landesregierung setzt mit dem Testverfahren auch verstärkt auf die Eigenverantwortung der Eltern, ihre Kooperation und Mitwirkung, damit der Präsenzunterricht für ihre Kinder weiter gesichert und die Unterrichtszeit entlastet werden kann“, so Gebauer.


3. Entlastungs- und Unterstützungspaket

Das Ministerium für Schule und Bildung wird die Grundschulen in Nordrhein-Westfalen weiter unterstützen und entlasten. Die Landesregierung nimmt die Meldungen aus den Grundschulen sehr ernst und hat daher weitere Maßnahmen beschlossen, um die Grundschulen wirksam zu unterstützen. Für die Entlastungs- und Unterstützungsmaßnahmen, die das Ministerium für Schule und Bildung beschlossen hat, sind rund 9,5 Millionen Euro vorgesehen. Das Maßnahmenpaket umfasst eine ganze Reihe von Maßnahmen, u.a. folgende Punkte:

  • Die Schulleitungen erhalten Supervisions- und Coachingangebote, die das Ministerium für Schule und Bildung in Zusammenarbeit mit der Schulpsychologie entwickelt.
  • Die Schulen können die für das Frühjahr 2022 geplanten Vergleichsarbeiten in Klasse 3 auf den Schuljahresbeginn 2022/23 verschieben.
  • Das Helferprogramm für die Ganztags- und Betreuungsangebote wird noch einmal durch eine Ergänzungspauschale verstärkt.


Dazu erklärte Schul- und Bildungsministerin Gebauer: „Die Landesregierung hat seit Regierungsantritt ein besonderes Augenmerk auf die Grundschule gelegt. Mit dem Masterplan Grundschule haben wir ein umfassendes Programm gestartet, um diese wichtige Schulform langfristig zu stärken. Ich weiß, dass die Pandemie unseren Grundschulen im Moment alles abverlangt. Ich danke daher allen Schulleitungen, Lehrkräften und allen anderen Personen, die an unseren Schulen arbeiten, sehr für Ihr großes Engagement. Unsere Unterstützungsmaßnahmen und das erleichterte Testverfahren sollen in dieser anstrengenden Zeit ein wichtiger und wirksamer Beitrag zur Entlastung sein.“



Quelle: Seite des Ministeriums: https://www.schulministerium.nrw/presse/pressemitteilungen/veraendertes-testverfahren-den-grund-und-primusschulen-sowie-entlastungs


Den vollständigen Elternbrief von Frau Gebauer können Sie hier herunterladen: Brief vom 17.02.2022

18. Dezember 2025
Eine der schönsten Traditionen an der GGS Stadt sind unsere Adventsfeiern an jedem Montag im Advent mit der gesamten Schule. Die erste Adventsfeier wurde organisiert von den 2. Klassen. Sie sangen für uns "Singen wir im Schein der Kerzen", leiteten uns zum gemeinsamen Gesang mit allen an, tanzten einen Weihnachtskanon und führten ein Theaterstück mit Stabfiguren von den Tieren in der Krippe auf. Unter dem Sternenzelt der Lichterketten und mit dem festlichen Weihnachtsbaum kam richtig Adventsstimmung auf. Danke lieber 2. Jahrgang! Es war toll! Nach dem 2. Advent durften alle Kinder und Mitarbeitenden der GGS den Vorführungen des 3. Jahrgangs lauschen und gemeinsam singen. Klaviersolo, Rap, Gedichter und Lieder versetzten uns alle in besinnliche Stimmung! Danke lieber 3. Jahrgang! Die letzte Adventsfeier wurde vom 4. Jahrgang gestaltet. Wir haben zusammen gesungen, ein Gedicht von einem Schneemann gehört, einen Ohrwurm vom schönen Adventslied "Kommt, wir zünden Kerzen an" und einen Tanz zu einem modernen Song gesehen. Danke an den 4. Jahrgang für die schöne Feier! Anschließend wurde an den anderen Tagen in den Klassen gesungen, gebastelt, am Adventskranz gewichtelt, vorgelesen, gelesen, gerätselt und auch so mancher Keks genascht.
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Am Mittwoch, den 5.11.2025 leuchte es bunt und erklang fröhlicher Gesang in unserer Aula. In der Aula kamen viele Freunde und Familien unserer Schulkinder zusammen zu diesem besonderen Tag. Eingestimmt wurden wir durch ein Schattenspiel und Musik der Klasse 3b. Danach zogen b egleitet von Posaunen und Trompeten die 1. und 2. Klassen fröhlich singend mit ihren schönen Laternen durch die Straßen. Vorne weg ritt St. Martin auf einem Pferd. Zum Anschluss gab es für alle noch einen Weckmann und Punsch. Danke an den Förderverein und alle Spenden!
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Liebe Vorschulkinder, liebe Eltern der Einschulungskinder 2026/27, wir laden Sie und euch herzlich zum Kennenlernen und Entdecken der Grundschule Stadt ein. Datum: Mittwoch, den 08.10.2025 Uhrzeit: 8.15 - 09.30 Uhr Die Kinder und Lehrer der GGS Stadt freuen sich Schule und Unterrichtsalltag zu zeigen. Die Schulanmeldungen finden am 03. und 04.11. 2025 von 15.00 -18.00 Uhr statt. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin in unserem Sekretariat bei Frau Konze (Mo, Mi und Do unter 02195/1619) Wir freuen uns auf euch!