Informationen und Antrag zur Notbetreuung
Cedric Rüppel • 14. Dezember 2020
Liebe Eltern,
diese Woche besteht Schulpflicht bis zum 18.12.20. Sie entscheiden darüber, ob dies im Distanzunterricht (Zuhause) oder im Präsenzunterricht (in der Schule) stattfindet. Für den 21. und 22. Dezember 2020 und für den 07. und 08.01.2021 ist die Notbetreuung angesagt. Hierzu benötigen Sie einen Notfallbetreuungsantrag, den wir Ihnen hier hochgeladen haben. Für den 07. und. 08. Januar 2021 müssen die Anträge bis zum 18.12.20 bei uns eingegangen sein.
Mit den besten Wünschen für ein gelungenes Weihnachtsfest mit all Ihren Lieben
verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Ihre Jutta Felderhoff
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diese Woche besteht Schulpflicht bis zum 18.12.20. Sie entscheiden darüber, ob dies im Distanzunterricht (Zuhause) oder im Präsenzunterricht (in der Schule) stattfindet. Für den 21. und 22. Dezember 2020 und für den 07. und 08.01.2021 ist die Notbetreuung angesagt. Hierzu benötigen Sie einen Notfallbetreuungsantrag, den wir Ihnen hier hochgeladen haben. Für den 07. und. 08. Januar 2021 müssen die Anträge bis zum 18.12.20 bei uns eingegangen sein.
Mit den besten Wünschen für ein gelungenes Weihnachtsfest mit all Ihren Lieben
verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Ihre Jutta Felderhoff









