Neue Quarantäneregeln für Schulen
Cedric Rüppel • 28. September 2021
Pressemitteilung des Gesundheitamts und neue Informationen aus dem Ministerium
Liebe Eltern, liebe Kinder,
ab dem 13.09.2021 gelten folgende neue Regelungen für die Quarantäne:
- Im Falle einer laborbestätigten SARS-CoV-2-Infektion (PCR-Test) wird in der Regel nur noch Quarantäne für den laborbestätigten Fall (mit PCR-Test positiv getestete Person) angeordnet.
- Bei einem Ausbruchsgeschehen können nach individueller Beurteilung der allgemeinen Hygienemaßnahmen durch das Gesundheitsamt auch weiterhin einzelne enge Kontaktpersonen oder eine ganze Klasse bzw. ein ganzer Kurs bzw. eine ganze Gruppe für 10 Tage unter Quarantäne gestellt werden.
- „Freitestung“ für Schülerinnen und Schüler, die nach individueller Beurteilung durch das Gesundheitsamt als Kontaktpersonen unter Quarantäne gestellt wurden:
Wenn die Kontaktpersonen keine Symptome haben, können sie die Quarantäne frühzeitig durch eine „Freitestung“ beenden. Entsprechend Infektionsschutzgesetz muss dem Gesundheitsamt (coronaende@obk.de) und der Einrichtungsleitung dafür am 5. Tag der Quarantäne ein negativer PCR-Test oder ein qualitativ hochwertiger Antigen-Schnelltest vorgelegt werden. Die „Freitestung“ muss selbstständig organisiert werden. Die Bürgerteststellen (www.obk.de/teststellen) dürfen bei Symptomfreiheit zur „Freitestung“ aufgesucht werden. - Für das Personal der Kindertagesbetreuung sowie das Lehrpersonal und anderes Personal
an Schulen endet die Quarantäne nach Vorgabe der CoronaTestQuarantäneVO
Die offizielle Pressemitteilung finden Sie hier: Pressemittelung Gesundheitsamt OBK
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite des Schulministeriums: Hier klicken
Das Schulamt des oberbergischen Kreises hat ein Video mit den aktuellen Quarantäneregelungen erstellt:









