Neue Quarantäneregeln für Schulen

Cedric Rüppel • 28. September 2021

Pressemitteilung des Gesundheitamts und neue Informationen aus dem Ministerium


Liebe Eltern, liebe Kinder,


ab dem 13.09.2021 gelten folgende neue Regelungen für die Quarantäne:


  • Im Falle einer laborbestätigten SARS-CoV-2-Infektion (PCR-Test) wird in der Regel nur noch Quarantäne für den laborbestätigten Fall (mit PCR-Test positiv getestete Person) angeordnet.

  • Bei einem Ausbruchsgeschehen können nach individueller Beurteilung der allgemeinen Hygienemaßnahmen durch das Gesundheitsamt auch weiterhin einzelne enge Kontaktpersonen oder eine ganze Klasse bzw. ein ganzer Kurs bzw. eine ganze Gruppe für 10 Tage unter Quarantäne gestellt werden.

  • „Freitestung“ für Schülerinnen und Schüler, die nach individueller Beurteilung durch das Gesundheitsamt als Kontaktpersonen unter Quarantäne gestellt wurden:
    Wenn die Kontaktpersonen keine Symptome haben, können sie die Quarantäne frühzeitig durch eine „Freitestung“ beenden. Entsprechend Infektionsschutzgesetz muss dem Gesundheitsamt (coronaende@obk.de) und der Einrichtungsleitung dafür am 5. Tag der Quarantäne ein negativer PCR-Test oder ein qualitativ hochwertiger Antigen-Schnelltest vorgelegt werden. Die „Freitestung“ muss selbstständig organisiert werden. Die Bürgerteststellen (
    www.obk.de/teststellen) dürfen bei Symptomfreiheit zur „Freitestung“ aufgesucht werden.

  • Für das Personal der Kindertagesbetreuung sowie das Lehrpersonal und anderes Personal
    an Schulen endet die Quarantäne nach Vorgabe der CoronaTestQuarantäneVO


Die offizielle Pressemitteilung finden Sie hier: Pressemittelung Gesundheitsamt OBK


Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite des Schulministeriums: Hier klicken

Das Schulamt des oberbergischen Kreises hat ein Video mit den aktuellen Quarantäneregelungen erstellt: 

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