Distanzunterricht vom 12.04. - 16.04. & Testpflicht

Cedric Rüppel • Apr. 12, 2021

!!AKTUALISIERUNG!!

(Stand 12.04.2021)


Neue Coronaverordnung vom 12.04.2


Der Besuch der Schule ist durch die neue Coronaverordnung vom 12.04.21 an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt.
Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.


Mit der neuen Coronaverordnung vom 12.04.21 ist die Widerspruchseingabe nicht mehr möglich.


Montags und mittwochs müssen die Tests der Schule vorliegen, andernfalls wechselt ein Kind in den Distanzunterricht.


!!AKTUALISIERUNG!!

(Stand 09.04.2021)

Distanzunterricht vom 12.04. - 16.04. und Testpflicht


Liebe Eltern,

so schnell kann`s gehen…; was gestern war, ist heute hinfällig…

 

Die erste Woche nach den Osterferien ist wieder Distanzunterricht.
Wer eine Notbetreuung benötigt, muss einen neuen Antrag stellen, der über den Klassenlehrer/ der Klassenlehrerin verschickt wurde oder hier heruntergeladen werden kann. Damit ausreichend Aufsichtspersonen bereit gestellt werden können, bittet die Schulleitung um schnellstmögliche Rückmeldung über die Schuladresse
ggsstadt-radevormwald@t-online.de .


Das Ministerium hat eine grundsätzliche Testpflicht festgelegt. Das bedeutet zweimal wöchentlich Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen…
Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, auch nicht an der Teilnahme der Notgruppe! (siehe auch:
https://www.schulministerium.nrw/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/08042021-informationen-zum-schulbetrieb-nrw)


Elternbrief 10 Antrag auf Notbetreuung ab 12.04.


Stand: 07.04.2021
(Voraussichtlicher) Schulbeginn nach den Osterferien und Informationen zu Selbsttests in der Schule


Liebe Eltern und liebe Kinder,

wir hoffen Sie und die Kinder konnten die Osterferien bisher gemeinsam nutzen, um etwas Kraft zu tanken und Zeit für schöne Dinge zu finden.

Es gibt Informationen vom Ministerium, wie es nach den Osterferien weitergehen soll. Sicherlich hat Sie das Thema und die allgemein unübersichtliche Lage begleitet und Sie haben wie wir, versucht den Medien zu entnehmen, was wohl als nächstes passieren könnte.

Zusammengefasst ist Folgendes für Sie wichtig:
  • Stand jetzt sollen die Schulen nach ab dem 12.04.2021 öffnen.

  • Wir werden wieder im Wechsel Präsenz- und Distanzlernen durchführen. Gruppe A startet (12.04. - 16.04.). Gruppe B folgt (19.04. - 23.04.).

  • Wir müssen zwei mal pro Präsenzwoche als Klasse Selbsttests durchführen. Die Kinder testen sich selbst.
    Dazu  benutzen wir Tests der Firma SIEMENS Healthcare: Hier finden Sie Infos ((Video-)Anleitung, Fragen und Antworten): https://www.clinitest.siemens-healthineers.com/

  • Nach den Osterferien startet Klasse 1 den Englischunterricht.

Auch wir warten weitere Informationen und neue Beschlüsse durch die Landesregierung ab. Die Informationen sollen Ihnen aber zumindest etwas Planungssicherheit geben. Bei neuen Informationen zur Schule, die ein 3. Lockdown mitbringen könnte, werden wir Sie informieren.

Bleiben Sie gesund und genießen Sie und die Kinder trotz des Winterwetters die restlichen Tage der Osterferien.

Hier finden Sie den Elternbrief 9 zum herunterladen:
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Liebe Erziehungsberechtigte, wie Sie bereits informiert wurden, finden Sie auf dieser Seite die Anmeldeformulare für die Betreuung Ihres Kindes. Unsere Schule hat zwei Betreuungsformen: die OGS (Offene Ganztagsschule bis 16:00 Uhr) und die Verlässliche (bis 13:15 Uhr). Die Plätze in beiden Betreuungsformen sind begrenzt. Beide Elternteile müssen ihre Berufstätigkeit nachweisen oder Sie weisen nach, dass sie alleinerziehend und berufstätig sind. Die Formulare finden Sie unten auf der Seite zum Download. Die ausgefüllten Formulare müssen in der Zeit vom 08.04.2024 bis zum 30.04.2024 im Sekretariat eingereicht oder bei uns eingegangen sein. Nachdem wir alle Anmeldungen durchgesehen haben, erhalten Sie Bescheid, wenn der OGS-Platz oder der Betreuungsplatz nicht vergeben werden kann. Nach den Herbstferien gibt es dann noch manchmal Nachrückplätze. Mit freundlichen Grüßen Das Team der GGS-Stadt
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