Wichtige Hinweise und Infos vom Gesundheitsamt zu Corona
Bitte aufmerksam lesen:
Liebe Eltern,
Ihnen und Ihren Familien wünsche ich noch etwas verspätet ein frohes neues Jahr.
Eine Änderung bei den Testverfahren ist, dass Sie zuerst per Handy oder Email erfahren, ob der Klassenpool aufgelöst wird, sprich mit den Einzelröhrchen nachuntersucht wird! Das Labor informiert, ob Ihr Kind zur Schule kommen kann oder nicht. Das erfahren KlassenlehrerIn und Schulleiterin zunächst nicht. Wenn die Auswertung vorliegt, werden Sie informiert. Das kann sich bis in die Morgenstunden hinziehen.
Getestet werden alle Kinder, bis auf frisch genesene Kinder (und zwar 8 Wochen ab Rückkehr aus der Isolation)
Das Gesundheitsamt OBK gibt folgende Hinweise:
- Wenn ein bis vier positiv getestete Kinder eines Pools auftreten, gehen nur diese Kinder in Quarantäne, wenn das Hygienekonzept eingehalten wurde (Masken/ Lüften). Ich melde die Kinder an das Gesundheitsamt, das Kontakt zu den Familien aufnimmt. Sollte es Kinder in den Klassen geben, die die Masken nicht aufhalten, gefährdet dies die Gesamtsituation für die Klasse!!!
- Ein positiv getestetes Kind hat eine 10 tägige Quarantäne ab dem Zeitpunkt des positiven Tests. Eine Freitestung ist bei Symptomfreiheit nach dem siebten Tag mit einem PCR- Test möglich. Zum Ende der Quarantäne (Tag 10) müssen sich die positiv getesteten Kinder einem Schnelltest unterziehen. Nur mit einem negativen Ergebnis ist die Quarantänezeit beendet. Die häusliche Gemeinschaft gehen ebenfalls in Quarantäne als enge Kontaktpersonen. Hier gibt es besondere Bestimmungen, die Sie bitte beim Gesundheitsamt erfragen.
- Bei fünf Fällen in einer Klasse, geht die ganze Klasse in Quarantäne von 10 Tagen. Wenn keine Symptome vorliegen, kann man sich frühestens nach 5 Tagen freitesten. Das Testergebnis muss der Schule vorgelegt werden. Die Freigetesteten werden in der Schule einen Lolli-Einzeltest (und keinen Pooltest) machen. Das Ergebnis teilen Sie dem Gesundheitsamt bitte mit (coronaende@obk.de).
- Bei auftretender Symptomatik innerhalb 10 Tagen nach Kontakt zu einer infizierten Person muss eine PCR- Testung erfolgen, eine Verkürzung der Quarantäne geht nicht. Die Meldung der Symptomatik muss unter Angabe der persönlichen Daten und der Schule an www.obk.de/virusmelder erfolgen. Diese Regelung gilt auch an bereits freigetestete Personen an Tag 5.
Das Gesundheitsamt teilt ferner mit:
- dass es zu abweichenden Einschätzungen zu den oben aufgeführten Hinweisen kommen kann.
- dass kranke Kinder nicht am Präsenzunterricht teilnehmen sollen.
- dass Sie bei kranken Kinder zunächst nur telefonischen Kontakt zum Hausarzt aufnehmen sollen
- dass bis zum negativen Testergebnis beim PCR- Test Quarantänepflicht gilt (für alle in der Familie).
Informationen für die häusliche Gemeinschaft einer engen Kontaktperson (!)
- immer strenge Hygienemaßnahmen einhalten (AHA-L Regeln beachten)
- ggf. Rücksprache mit Arbeitgeber empfohlen
- bleiben nicht zwingend Zuhause
- arbeiten ggf. unter Schutzmaßnahmen, z.B. mit FFP2- Maske weiter
- erhalten keine Quarantäneverfügung
Den Elternbrief können Sie sich hier herunterladen: Elternbrief 9 vom 18.01.2022




