Neue Regelungen für Distanz- und Präsenzunterricht

Cedric Rüppel • 26. April 2021

Die neue bundesweite Notbremse zählt auch für die GGS

Liebe Eltern,


die neuen Regelungen und Maßnahmen der Notbremse gelten für uns. Vom Ministerium gibt es folgende neue Informationen:

  • Der Schulbetrieb findet aufgrund der angespannten Pandemielage grundsätzlich bis auf Weiteres nur im Wechselunterricht statt.


  • Bei einer regionalen Inzidenz von mehr als 165 ist Präsenzunterricht untersagt. Abschlussklassen an weiterführenden Schulen und Förderschulen sind davon ausgenommen. Regional bedeutet, dass es auf die Inzidenz im Oberbergischen Kreis ankommt. Sie können die tagesaktuelle Inzidenz hier nachsehen.

  • Die Teilnahme von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften am Präsenzunterricht (bei einer Inzidenz unter 165) setzt wöchentlich zwei Tests voraus. Die Selbsttests sollen durch „Lollitests“ersetzt werden. Die sogenannten Pooltests („Lolli-Tests") werden an Schulen zeitnah eingeführt.

  • Die Pooltests erfordern einen täglichen Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht.
    Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer haben die Kinder in A und B Gruppen eingeteilt. Neu ist, dass die Gruppen täglich vom Präsenz- in den Distanzunterricht wechseln werden.
    Ab der ersten Woche Präsenzunterricht kommen die Kinder nach diesem Schema in die Schule:
Woche Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
1 A B A B A
2 B A B A B
3 A B A B A
4 B A B A B
usw.


  • Die Klassen 1 und 2 haben 4 Stunden täglich. Die Klassen 3 und 4 haben 5 Stunden Unterricht.



Hier können Sie den Elternbrief 13 von Frau Felderhoff herunterladen.

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