Überarbeitete Pooltestungen

Cedric Rüppel • 17. Dezember 2021

Informationen zur Änderung des "Lolli-Testverfahrens" nach den Weihnachtsferien

Aktualisierung am 17.12.2021: Informationen zum Ablauf



Zur ausführlichen Information hat das Ministerium den Ablauf der neuen Testverfahren noch einmal in einer Mail mitgeteilt. Sie finden die vollständige Mail unter: Schulmail vom 16.11.2021


Generelle Informationen rund um Lollitests finden Sie hier: https://www.schulministerium.nrw/lolli-tests


Sie erhalten in Kürze einen Elternbrief mit allen relevanten Informationen.


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Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

die „Lolli-Tests“ gelten allgemein als ein erfolgreich eingeführtes und etabliertes Testverfahren, welches mittlerweile auch eine wichtige Bedeutung für die Eindämmung des Infektionsgeschehens in der gesamten Gesellschaft erlangt hat. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts,
und sorgen dafür, dass Ihre Kinder die mit Abstand am besten kontrollierte Altersgruppe sind. Gleichwohl bestehen Chancen, das Testverfahren für alle an dem Projekt Beteiligten zu verbessern und so Entlastung und Planungssicherheit zu schaffen – für die Kinder, für die Lehrkräfte aber insbesondere auch für Sie als Erziehungsberechtigte. Nachfolgend möchten wir Ihnen Informationen zur Optimierung des Testverfahrens an unseren Schulen in der Zeit nach den Weihnachtsferien zukommen lassen.

Im Kern sollen Ihre Kinder an den Testtagen zusätzlich zum Pooltest einen Einzel-Lolli-Test in der Schule durchführen, der als sogenannte „Rückstellprobe“ mit an die Labore gesendet wird. Diese wird nur im Falle eines positiven Pooltestergebnisses direkt durch das Labor ausgewertet. Andernfalls erfolgt eine fachgerechte Entsorgung durch die Labore. 

Im Konkreten bedeutet die Änderung für Sie folgendes: 


  1. Schritt: Pooltestung am Testtag

    Negative Pool-Testung
    Der im Alltag wahrscheinliche Fall einer negativen Pool-Testung bedeutet, dass kein Kind der getesteten Gruppe positiv auf SARS-Cov-2 getestet wurde. In diesem Fall erhalten Sie keine Rückmeldung von Seiten des Labors und Ihr Kind kann in der Ihnen bekannten Form weiterhin am Unterricht teilnehmen.

    Positive Pool-Testung
    Sollte eine positive Pool-Testung auftreten, bedeutet dies, dass mindestens eine Person der Pool-Gruppe Ihres Kindes positiv auf SARS-Cov-2 getestet wurde. In diesem Fall kann in der verbesserten Teststrategie das Labor auf die in der Schule bereits entnommenen Rückstellproben der Kinder zurückgreifen. Das bedeutet, dass Sie, anders als bisher, keinen weiteren Abstrich mehr zu Hause durchführen müssen und somit auch der zusätzliche Weg zur Abgabe der Einzelprobe an die Schule entfällt. Der Einzeltest kann somit direkt von den Laboren ausgewertet werden. 

  2. Schritt: Ergebnisübermittlung der Rückstellprobe bis 6:00 Uhr am Folgetag der Testung

    Bereits um 06:00 Uhr am Morgen nach der Pooltestung steht Ihnen das Einzeltestergebnis zum Abruf zur Verfügung. Je nach Labor wird Ihnen das Ergebnis direkt entweder per E-Mail oder per SMS zugeschickt. 

    Negative Rückstellprobe Ihres Kindes
    Erhalten Sie die Nachricht, dass das Testergebnis der Rückstellprobe Ihres Kindes negativ ausgefallen ist, so kann Ihr Kind noch am selben Tag am Unterricht teilnehmen. 

    Positive Rückstellprobe Ihres Kindes Erhalten Sie die Nachricht, dass das PCR-Testergebnis der Rückstellprobe Ihres Kindes positiv ausgefallen ist, wird das Gesundheitsamt durch die Labore1 informiert und es gilt die Pflicht für Ihr Kind, sich in Quarantäne zu begeben.


Voraussetzung für die organisatorische Umstellung auf das neue Testsystem ist eine einmalige Registrierung aller am Lollitest-Verfahren teilnehmenden Schülerinnen und Schüler mit den dazu erforderlichen Stammdaten bei den Laboren. Dabei werden folgende Stammdaten erfasst: Namen, Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht des Kindes und aktuelle Kontaktangaben der/des Erziehungsberechtigten zur
Befundübermittlung (Handynummer und E-Mail).

Diese Registrierung wird im Zeitraum vom 16. bis zum 30. November 2021 von den Schulen durchgeführt. 

Die Schulen benötigen dafür von Ihnen jeweils eine aktuelle Mobilnummer und Emailadresse, die an die Labore kommuniziert und für die Befundübermittlung durch die Labore verwendet werden. Dies ist erforderlich, damit Sie direkt von den Laboren über die Befunde Ihres Kindes informiert werden können. 

Sollte sich bei Ihnen im Laufe der Zeit Ihre Mobilnummer oder E-Mail-Adresse verändern, so teilen Sie dies bitte umgehend der Schule mit. Nur so kann ein sicherer Schulbetrieb für alle gewährleistet werden. 

Die direkte Information der Labore durch das optimierte Lollitest-Verfahren wird Ihnen und Ihrem Kind mehr Sicherheit für die Planung Ihres persönlichen Alltags geben.


Den Brief des Ministeriums finden Sie hier als Download: Elterninfo Lollitest 2.0

Weitere zusätzliche Infos auf der Seite des Bildungsministeriums: Link

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